Allgemeine Geschäftsbedingungen für Erkenhild Marx LLC

§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich

(1)     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Auftragnehmerin sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB der Auftragnehmerin abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Auftragnehmerin nicht an, sofern die Auftragnehmerin deren Geltung nicht explizit zugestimmt hat. Die Auftragnehmerin erkennt abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(2)     Die AGB der Auftragnehmerin gelten nur gegenüber Unternehmern.

(3)     Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne  ausdrückliche Angabe für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Erkenhild Marx LLC.

(4)      Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Für Existenz und Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftliches Angebot bzw. eine schriftliche Bestätigung von Erkenhild Marx maßgebend.

§ 2 Angebot – Leistungsinhalt

(1)     Die Auftragnehmerin übernimmt für den Kunden auf selbständiger Basis durch den Kunden definierte Aufgaben im Bereich Online Business Management und Ablefy-Service. Die Leistungen der Auftragnehmerin ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Auftragnehmerin. Gegenstand der Tätigkeit der Auftragnehmerin ist jeweils die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

(2)     Soweit der Kunde Aufträge an die Auftragnehmerin mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Auftragnehmerin hat Anspruch darauf, dass der Kunde mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Auftragnehmerin vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Kunden mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Kunde widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Auftragnehmerin auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist, im Zweifel ist anzunehmen, dass die Bestimmungen dieses Vertrages auch für Erweiterungen der Tätigkeit gelten.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

(1)       Die Preisvereinbarung ergibt sich aus dem Angebot der Auftragnehmerin.

(2)       Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise. Es gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG. Bei längerer Vertragsdauer hat die Auftragnehmerin das Recht, eine Anpassung der Vergütung geltend zu machen, der Kunde ist verpflichtet, mit der Auftragnehmerin hierüber in Verhandlungen zu treten.

(3)       Die Leistungen werden, soweit vertraglich nicht anders geregelt, in drei unterschiedlichen Varianten angeboten:

  • Stundenpakete
  • Einzelstunden
  • Leistungspakete

Stundenpakete: Erwirbt der Auftraggeber ein Stundenpaket, stellt Erkenhild Marx ihm ihre Arbeitszeit in dem gebuchten Stundenumfang zur Verfügung, diese können beim 5- Stunden-Paket innerhalb von 3 Monaten, beim 10-Stunden-Paket innerhalb von 6 Monaten, beim 20-Stunden-Paket innerhalb von 9 Monaten und beim 40-Stunden-Paket innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.

Einzelstunden: Einzelstunden können per Anfrage und nach Verfügbarkeit gebucht werden.

Leistungspakete: Leistungspakete beinhalten eine vorab vereinbarte Zusammenstellung von einzelnen Tätigkeiten für einen bestimmten Zweck. Fallen im Rahmen eines Projektes weitere Arbeiten außerhalb der im Angebot genannten an, werden diese in Form von Einzelstunden abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart.

(4)     Der Auftraggnehmer kann aufgrund von Leistungsbeschreibungen mündlich oder schriftlich (inkl. auf elektronischem Weg) eine rechtsverbindliche Bestellung tätigen. Ein Vertrag kommt dann durch die Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Auftragnehmer kann auch ein individuelles Angebot anfordern. Die schriftlich aufgelisteten Konditionen sind in diesem Fall für 10 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt in diesem Fall durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.

(5)       Ist ein Paket- oder ein Pauschalpreis vereinbart, gilt dieser, soweit nach der Vereinbarung oder den Umständen die Leistungspflicht der Auftragnehmerin definiert ist. Soweit nicht ein anderes vereinbart, umfasst der Paketpreis immer nur das Entgelt für die Tätigkeiten der Auftragnehmerin. Alle erforderlichen Beistellungen, Ausstattungen, Spesen, Auslagen, Kosten für Dritte (mit Ausnahme von Subunternehmern der Auftragnehmerin) sind von dem Kunden zusätzlich zu zahlen. Auch Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht in dem jeweiligen Paket oder der jeweiligen Pauschale enthalten sind, hat der Kunde zusätzlich nach den vertraglich vereinbarten, ersatzweise den ortsüblichen und angemessenen Stundensätzen zuzüglich erforderlicher Spesen und Auslagen zu vergüten.

(6)     Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Der Auftragnehmerin stehen die gesetzlichen Rechte, insbesondere der Zinssatz gem. § 288 Abs. 2 und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 zu.

(7)       Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Kunden wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(8)       Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Auftragnehmerin wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden befugt.

§ 4 Leistungserbringung, Leistungszeit, Verzug, Höhere Gewalt

(1)       Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Subunternehmer einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben.

(2)     Der Kunde kann einer Weitervergabe jedoch widersprechen, wenn dadurch seine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden.

3)     Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für die Auftragnehmerin bleibt vorbehalten.

(4)     Liefer- und Leistungszeiten als auch deren Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart wurden.

(5)     Sofern die Auftragnehmerin für ihre Leistungserbringung auf Leistungen eines oder mehrerer Vorlieferanten angewiesen ist, gelten vereinbarte Leistungsfristen vorbehaltlich einer fristgerechten Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten der Auftragnehmerin. Der Vorbehalt gilt nicht für solche Verzögerungen, die die Auftragnehmerin selbst zu vertreten hat.

(6)     Höhere Gewalt oder bei der Auftragnehmerin oder den Subunternehmern der Auftragnehmerin eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik oder Aussperrung, die die Auftragnehmerin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Wochen oder fällt schon vorher das Interesse des Kunden an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(7)     Erkenhild Marx LLC erbringt ihre Leistungen im Rahmen der üblichen Sorgfalt, gemäß den Weisungen des Kunden. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Erkenhild Marx LLC hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. 

(8)     Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Erkenhild Marx LLC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(9)     Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

(10)   Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch Erkenhild Marx LLC zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Erkenhild Marx LLC abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

(11)   Erkenhild Marx LLC unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung der Vereinbarung hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinen Weisungen. Ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Termin erbracht wird, hat der Auftraggeber nur dann, wenn dies konkret vereinbart wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)     Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstigen Vorschriften zu nennen, die die Auftragnehmerin für die Erbringung der Leistung beachten soll. Eine rechtliche Beratung oder Überprüfung nimmt die Auftragnehmerin nicht vor. Dafür ist vom Kunden ein Rechtsanwalt einzuschalten.

(2)     Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin rechtzeitig die für die Ausführung der Dienste erforderlichen Informationen und Materialien liefern (z. B. Zugänge zu Plattformen, Passwörter, generelle oder konkrete Handlungsanweisungen, zu verwendende Logos, Layout-Vorlagen für Textverkehr oder sonstige vereinbarte Beistellungen des Kunden).

(3)     Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Dienste der Auftragnehmerin erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

(4)     Sofern der Kunde der Auftragnehmerin körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(5)     Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Auftragnehmerin für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.

§ 6 Annahmeverzug und Haftung des Kunden

(1)     Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste der Auftragnehmerin in Verzug, ist er zur Fortzahlung des Entgeltes bis zur Beendigung des Vertrages verpflichtet. Die Auftragnehmerin wird sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen sowie dasjenige, was sie durch anderweitige Verwertung ihrer Arbeitskraft erwirbt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt.

(2)     Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Zugänge, Layouts oder Handlungsanweisungen nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Auftragnehmerin oder ihrer Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet, wenn eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich war.

(3)     Soweit der Kunde seine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind.

§ 7 Rechte am Ergebnis

(1)     Soweit bei der Leistung der Auftragnehmerin schutzfähige Rechte entstehen, erhält der Kunde eine einfache Lizenz, das Arbeitsergebnis für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen. Wünscht der Kunde eine weitergehende Rechtseinräumung, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, der Zugänglichmachung, der öffentlichen Widergabe, der Veröffentlichung, der Bearbeitung oder Umgestaltung oder sonstige Verwertungsrechte, sind diese extra zu vergüten.

(2)     Soweit der Auftragnehmerin ein Urheberrecht an den Ergebnissen zusteht, ist der Kunde verpflichtet, die Auftragnehmerin als Urheberin zu benennen, sofern nicht vertraglich ein anderes vereinbart ist.

§ 8 Vertragsende und Laufzeit

(1)     Die Vereinbarung endet automatisch mit Abschluss des letzten vereinbarten Termins oder des vereinbarten Zeitraums bzw. der letzten vereinbarten Tätigkeit.

(2)     Wurden Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit geschlossen, ist sie beiderseitig mit einer Frist von 14 Tagen kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.

§ 9 Vermögensverschlechterung des Kunden

(1)     Werden der Auftragnehmerin nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, ist sie berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder die Stellen einer geeigneten Sicherheitsleistung zu verlangen.

(2)     Sofern der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die weitere Leistung bis zur Zahlung der Vergütung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit für die restliche Vergütung auszusetzen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Zahlung oder Stellung einer Sicherheitsleistung nicht binnen angemessener Frist nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Weitergehende Ansprüche der Auftragnehmerin bleiben davon unberührt.

§ 10 Verschwiegenheit

(1)     Einer Geheimhaltungsverpflichtung der Auftragnehmerin unterfallen nur Informationen, Daten, Pläne oder sonstige Unterlagen des Kunden, die dieser ausdrücklich als geheim gekennzeichnet hat.

(2)     Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Information allgemein bekannt ist oder ohne das Verschulden der Auftragnehmerin allgemein bekannt ist oder wird oder ohne ihr Verschulden allgemeinen bekannt wird, wenn sie sich die geheimhaltungsbedürftige Information selbständig und ohne Heranziehung der Informationen des Kunden erarbeiten hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Offenbarung verlangt.

§11 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Erkenhild Marx LLC verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§12 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Erkenhild Marx. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.

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